Haushaltsgutschein... Was nun?
Seit 2021 Trägt dieses Vorhaben kein festes Schuhwerk
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die finanzielle Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen neu zu regeln. Die bisherige (rein) steuerliche Förderung der Privathaushalte soll um ein Zulagen- und Gutscheinsystem ergänzt werden. In einem ersten Schritt sollen Eltern von betreuungspflichtigen Kindern sowie pflegende Angehörige durch eine Förderung unterstützt werden, wenn sie Dienstleistungen von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern in Anspruch nehmen, die sozialversicherungspflichtig bei zertifizierten Dienstleistungsagenturen beschäftigt sind. Gleichzeitig sollen für die Haushaltshilfen Wege aus der Schwarzarbeit in reguläre Beschäftigung geschaffen werden. Insbesondere soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gestärkt werden.
Technische Grundlage des Zulagen- und Gutscheinsystems soll eine digitale Plattform bzw. App sein, auf der Nachfrage und Angebot zusammengebracht werden. Derzeit werden im Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Voraussetzungen geprüft, die hierfür erfüllt sein müssen.
Hier sind einige aktuelle Informationen zur Umsetzung dieser Pläne:
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen vorgelegt.
- Das Gesetz sieht vor, dass Eltern von betreuungspflichtigen Kindern sowie pflegende Angehörige einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr erhalten können, wenn sie eine Alltagshelferin oder einen Alltagshelfer beauftragen.
- Der Zuschuss kann nur für Leistungen in Anspruch genommen werden, die von zertifizierten Dienstleistungsagenturen erbracht werden.
- Die Dienstleistungsagenturen müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt werden.
- Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Einführung des Zulagen- und Gutscheinsystems wird voraussichtlich zu einer Steigerung der Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen führen. Dies wird zu mehr Beschäftigung und einem höheren Einkommen für Haushaltshilfen führen. Außerdem wird die Einführung des Systems dazu beitragen, die Schwarzarbeit in diesem Bereich zu bekämpfen.
Insgesamt wird die Einführung des Zulagen- und Gutscheinsystems zu einer Verbesserung der Situation von Haushaltshilfen und Familien führen.
Am 16. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen vorgelegt. Der Referentenentwurf ist noch nicht vom Bundestag verabschiedet worden, aber er gibt einen guten Überblick über die Pläne der Bundesregierung für die Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Der Nachteil an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass es bereits jetzt kaum noch Kapazitäten für ambulante Dienste (besonders Haushaltsnahe Dienstleistungen) in Deutschland gibt.
Also steckt da vielleicht die Katze im Sack?
Eine finanzielle Stütze anzubieten, wenn es aber keine Dienstleister gibt? Das wäre ja genau so als, wenn ich zu einem Bananenverkäufer gehe, der aber keine Bananen mehr vorrätig hat. Da kann das Angebot noch so gut sein.