Das Wichtigste an der Arbeit ist das Geld verdienen!

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Als Arbeitnehmer gibt es viele Aufwendungen, die von der Steuer absetzbar sind und Ihnen eine Rückerstattung vom Finanzamt ermöglichen. Hier ist ein Überblick über die absetzbaren Kosten:

Werbungskosten
Als Arbeitnehmer können Sie verschiedene Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen und nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, als Werbungskosten geltend machen. Typische absetzbare Werbungskosten sind:

Fahrtkosten zur Arbeit, basierend auf der Entfernungspauschale.
Ausgaben für Fortbildungen, Seminare oder Umschulungen.
Bewerbungskosten.
Kosten für berufliche Auswärtstätigkeiten wie Übernachtungen, Reisekosten und Verpflegungspauschalen.
Umzugskosten, die aus beruflichen Gründen entstehen.
Kosten für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und Arbeitsmittel wie Computer, Bücherregal usw.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro pro Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen abzieht, falls die Werbungskosten diesen Betrag nicht überschreiten.

Weitere Ausgaben, die absetzbar sind:

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Als Privatperson können Sie die Lohnaufwendungen für Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Der anrechenbare Anteil beträgt in der Regel 20 Prozent der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Die maximale steuerliche Ermäßigung liegt bei 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Sonderausgaben
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch private Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dies umfasst Beiträge für Versicherungen, Spenden und Unterhaltszahlungen. Die absetzbaren Beträge variieren je nach Art der Versicherung und der persönlichen Situation.

Es gibt auch Aufwendungen, die nicht von der Steuer absetzbar sind, wie zum Beispiel Beiträge für Hausratsversicherungen, Kfz-Versicherungen, Kosten für Klassenfahrten oder Schulbücher.

Es ist ratsam, Belege für Ihre Ausgaben aufzubewahren, auch wenn sie nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Das Finanzamt kann die Belege im Falle einer Prüfung anfordern, um die Ausgaben zu überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen dem aktuellen Stand entsprechen, aber steuerliche Vorschriften sich ändern können. Es wird empfohlen, sich bei Fragen und zur genauen Berechnung Ihrer absetzbaren Kosten an einen Steuerberater oder an das Finanzamt zu wenden.

 

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