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- Kann ich als Arbeitnehmer mit Mini-Job noch zusätzlich Kleinunternehmer sein? Ja! Das geht, denn der Kleinunternehmer ist zwar umsatzsteuerbefreit aber nicht Einkommenssteuerbefreit. Du zahlst also nur keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer. Einkommenssteuer zahlst Du aber dennoch am Ende des Jahres bei Deiner Steuererklärung.