Selbständig werden Freiberuf oder Gewerbe?
Freiberuf oder Gewerbe?
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Steuern als Kleinunternehmer
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Ein Kleinunternehmen im steuerlichen Sinne bezieht sich auf die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 19 UStG). Kleinunternehmer haben den Vorteil, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen müssen.
- Umsatzgrenzen für Kleinunternehmerregelung:
- Im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschreiten.
- Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten.
- Umsatzgrenzen für Kleinunternehmerregelung:
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Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmerregelung wähle, aber meinen Umsatz überschreite?
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Wenn du die Kleinunternehmerregelung gewählt hast, aber den Umsatz von 22.000 Euro im ersten Jahr überschreitest, bist du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig und musst die Regelbesteuerung anwenden. Achte darauf, die Umsatzentwicklung regelmäßig zu prüfen.
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Kann ich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten jederzeit ändern?
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Du kannst die Besteuerungsart (Ist- oder Soll-Besteuerung) nicht einfach so ändern. Änderungen müssen beim Finanzamt beantragt und genehmigt werden. Dies erfolgt in der Regel nur zum Beginn eines neuen Kalenderjahres.
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Was passiert, wenn ich den Fragebogen nicht fristgerecht einreiche?
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Wenn du den Fragebogen nicht rechtzeitig einreichst, kann dies zu Verzögerungen bei der Zuteilung der Steuernummer führen. Zudem könnte das Finanzamt pauschale Steuerannahmen treffen, die zu ungünstigen Vorauszahlungsbescheiden führen können.
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Wie oft muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
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Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung hängt von deinem Umsatz ab:
- Monatlich: Umsatzsteuerschuld im Vorjahr über 7.500 Euro
- Quartalsweise: Umsatzsteuerschuld im Vorjahr zwischen 1.000 und 7.500 Euro
- Keine Voranmeldung: Umsatzsteuerschuld im Vorjahr unter 1.000 Euro (nur Jahreserklärung)
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Was ist die Ist-Versteuerung, und wann ist sie sinnvoll?
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Die Ist-Versteuerung ermöglicht es dir, die Umsatzsteuer erst abzuführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Dies kann für kleine Unternehmen mit unregelmäßigen Zahlungseingängen vorteilhaft sein, da sie die Liquidität schont. Allerdings musst du dies explizit beantragen.
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Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen?
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Ein Kleinunternehmer muss, abhängig von seiner Unternehmensform und seinen Umsätzen, folgende Steuern beachten:
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Einkommensteuer:
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn.
- Gewerbesteuer: Ab einem jährlichen Gewinn von über 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer fällig. Diese kann aber auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
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Umsatzsteuer:
- Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen dann keine Umsatzsteuer abführen und keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Wenn sie jedoch darauf verzichten, gelten die allgemeinen Regelungen der Umsatzsteuer.
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Gewerbesteuer:
- Wenn der Jahresgewinn über 24.500 Euro liegt, ist Gewerbesteuer zu zahlen. Diese Steuer variiert je nach Hebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist.
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Körperschaftsteuer:
- Betrifft Kapitalgesellschaften (wie GmbHs), die einen festen Steuersatz von 15% auf ihren Gewinn zahlen müssen.
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Solidaritätszuschlag:
- Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (5,5% der Steuer).
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Kirchensteuer (falls zutreffend):
- Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer (in der Regel 8-9% der Einkommensteuer).
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Welche Steuern muss ich als Einzelunternehmer zahlen?
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Als Einzelunternehmer in Deutschland müssen Sie verschiedene Steuerarten beachten:
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Einkommensteuer:
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Grundlage: Der Gewinn des Unternehmens, ermittelt durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder den Jahresabschluss.
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Steuersatz: Abhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Für 2024 gelten folgende Einkommensteuersätze:
Einkommen Steuersatz Bis 10.908 Euro 0% (Grundfreibetrag) 10.909 bis 62.809 Euro 14% bis 42% (progressiv) 62.810 bis 277.825 Euro 42% Ab 277.826 Euro 45% (Reichensteuer) -
Beispiel: Bei einem Gewinn von 50.000 Euro im Jahr liegt der Steuersatz etwa bei 30%.
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Gewerbesteuer:
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Pflicht: Für Gewerbebetriebe (nicht für Freiberufler).
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Freibetrag: 24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
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Hebesatz: Variiert je nach Gemeinde (durchschnittlich ca. 200-900%).
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Berechnung:
Gewerbesteuer=(Gewinn−24.500)×Steuermesszahl×Hebesatz\text{Gewerbesteuer} = (\text{Gewinn} - 24.500) \times \text{Steuermesszahl} \times \text{Hebesatz}Gewerbesteuer=(Gewinn−24.500)×Steuermesszahl×Hebesatz -
Beispiel: Ein Gewinn von 50.000 Euro, Hebesatz von 400%:
Gewerbesteuer=(50.000−24.500)×0,035×4=3.815 Euro\text{Gewerbesteuer} = (50.000 - 24.500) \times 0,035 \times 4 = 3.815 \text{ Euro}Gewerbesteuer=(50.000−24.500)×0,035×4=3.815 Euro
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Umsatzsteuer:
- Regelung: Umsatzsteuerpflicht ab einem Jahresumsatz von 22.000 Euro (Kleinunternehmerregelung möglich).
- Steuersätze: Regelsteuersatz 19%, ermäßigter Steuersatz 7%.
- Vorsteuerabzug: Möglich bei Regelbesteuerung.
- Kleinunternehmerregelung: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür kein Vorsteuerabzug.
- Umsatzsteuervoranmeldung: In den ersten beiden Jahren monatlich.
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Solidaritätszuschlag:
- Bemessungsgrundlage: Auf die Einkommensteuer erhoben.
- Satz: 5,5% der Einkommensteuer (gilt ab bestimmten Einkommensgrenzen).
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Kirchensteuer:
- Satz: 8% oder 9% der Einkommensteuer (abhängig von Bundesland und Religionszugehörigkeit).
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