Was ist ein Einzelhelfer?

Ein Einzelhelfer, der sich ehrenamtlich engagiert, ist eine wunderbare Person, die aus freiem Willen und ohne Bindung an eine Organisation hilfsbedürftigen Menschen zur Seite steht. Diese Art von Unterstützung ist besonders wertvoll, denn der Helfer kann unabhängig handeln und direkt auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen eingehen. Das ist nicht nur eine Herzensangelegenheit, sondern zeigt auch, wie wichtig es ist, aufeinander zu achten und sich gegenseitig zu unterstützen. In einer Welt, in der wir oft in Eile sind, ist solch ein Engagement ein Lichtblick – und ich bin überzeugt, dass jeder von uns einen kleinen Beitrag leisten kann, um das Leben eines anderen ein Stück besser zu machen.

Merkmale eines ehrenamtlichen Einzelhelfers

Unabhängige Hilfe: Als Einzelhelfer bist du nicht an eine Organisation gebunden, sondern handelst aus eigener Initiative. Deine Unterstützung ist direkt und persönlich.

Unentgeltliche Tätigkeit: Du engagierst dich freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung – möglicherweise erhältst du eine kleine Aufwandsentschädigung, aber das Herzstück deiner Hilfe ist die selbstlose Unterstützung.

Individuelle Betreuung: Du hast die Freiheit, deine Zeit flexibel zu gestalten und dich gezielt um einzelne Personen zu kümmern. So kannst du auf die individuellen Bedürfnisse der Hilfesuchenden eingehen.

Persönlicher Kontakt: Anders als in großen Hilfsorganisationen entsteht oft eine enge, vertrauensvolle Beziehung zwischen dir und den Menschen, denen du hilfst. Diese persönliche Verbindung ist unbezahlbar und schafft ein Gefühl von Gemeinschaft.

Beispiele für Einzelhelfer im Ehrenamt:

  • Ein Rentner, der mit Freude benachteiligten Kindern kostenlose Nachhilfe gibt.
  • Jemand, der regelmäßig einem älteren Nachbarn beim Einkaufen oder im Garten zur Seite steht.
  • Eine Person, die in ihrer Freizeit als Vorlesepate in Pflegeheimen aktiv ist.
  • Jemand, der in seiner Gemeinde Menschen mit Behinderung bei Behördengängen oder Arztbesuchen unterstützt.

Unterschied zu organisierten Ehrenamtlichen:

Während Ehrenamtliche in Vereinen oft an feste Strukturen gebunden sind, hast du als Einzelhelfer die Freiheit, selbst zu entscheiden, wann, wo und wie du helfen möchtest. Diese Flexibilität bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, wie etwa fehlende rechtliche Absicherung oder weniger Unterstützung durch Netzwerke.

Für all jene, die spontan und flexibel helfen möchten, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen, bietet die Einzelhilfe eine wunderbare Möglichkeit, sich sozial zu engagieren. Es ist eine Chance, deine Fähigkeiten und dein Mitgefühl einzubringen und gleichzeitig wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Anerkennung um mit der Pflegekasse abzurechnen

Baden-Württemberg

Hier geht’s unkompliziert zu! Die Anerkennung erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren. Ehrenamtliche Einzelhelfer:innen stehen Pflegebedürftigen tatkräftig zur Seite, sei es bei der Haushaltsführung, Arztbesuchen oder der Freizeitgestaltung. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten!

Bayern

In Bayern kümmern sich die Fachstellen für Demenz und Pflege um die Registrierung und Anerkennung. Du musst eine Basisschulung von acht Unterrichtseinheiten absolvieren, die kostenfrei von den regionalen Fachstellen angeboten wird. So bist du bestens vorbereitet!

Berlin

In der Hauptstadt gibt es derzeit keine Möglichkeit zur Anerkennung von Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer:innen. Aber keine Sorge, es gibt viele andere Wege, sich zu engagieren!

Hamburg

In Hamburg gelten einige klare Voraussetzungen: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, hier gemeldet sein und darfst nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein. Die Registrierung erfolgt über die Servicestelle Nachbarschaftshilfe – ganz einfach!

Hessen

Um in Hessen als Einzelhelfer:in anerkannt zu werden, ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Dieser Kurs sollte zum Zeitpunkt des ersten Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die Anerkennung erfolgt bei den zuständigen Behörden.

Mecklenburg-Vorpommern

Hier musst du mindestens 18 Jahre alt sein und deinen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zudem ist ein Grundkurs "Nachbarschaftshilfe" mit acht Unterrichtsstunden Pflicht – eine tolle Möglichkeit, um sich auf die Aufgabe vorzubereiten!

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt: Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und darfst nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein. Außerdem ist die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI sowie an einem Erste-Hilfe-Kurs erforderlich.

Nordrhein-Westfalen

Hier musst du ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein und solltest nicht bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein – auch ein Zusammenleben im gleichen Haushalt ist nicht erlaubt. Ein Nachweis über einen Pflegekurs gemäß § 45 SGB XI ist ebenfalls notwendig.

Saarland und Schleswig-Holstein

Im Saarland sowie in Schleswig-Holstein gibt es spezifische Regelungen zur Anerkennung von Nachbarschaftshilfe, die verschiedene Voraussetzungen und Verfahren beinhalten.